Patienteninformation

1. Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mithilfe der Familie gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

2. Behandlungsmethoden

Um psychische Probleme zu behandeln gibt es ganz unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. Die Methoden, die zur Anwendung kommen hängen von der Ausbildung des Psychotherapeuten und der individuellen Problemlage ab.

Derzeit werden von der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologische bzw. analytische Therapieverfahren übernommen.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über persönliche Gespräche erfolgen, die durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden können (z.B. konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

In der Verhaltenstherapie steht das aktuelle psychische Problem und seine Bewältigung im Vordergrund. Die persönliche Lebensgeschichte findet dabei eine besondere Berücksichtigung, da sie für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Problems wichtig ist. Dafür werden Erklärungsmodelle erarbeitet und es entsteht die Möglichkeit, neue Denk- und Verhaltensstrategien auszuprobieren, die mit angenehmerem Fühlen und Empfinden einhergehen. Diese werden dann in einem späteren Lernprozess angeeignet. Dabei wird großer Wert auf die Absprache der Therapieziele und Vorgehensweisen gelegt. In Abhängigkeit vom Alter des Kindes werden individuelle Elternziele vereinbart.
Die Wirksamkeit der Verhaltenstherapie ist bei Problemen wie z.B. Depressionen, Ängsten, Zwängen und Selbstsicherheitsproblemen sehr gut belegt.

3. Ablauf und Antragsstellung

Der Erstkontakt findet über die psychotherapeutische Sprechstunde statt, in der ein erstes Kennenlernen sowie die initiale Betrachtung der Symptomatik erfolgt. Zudem finden vor Beginn einer Psychotherapie Probegespräche, sogenannte „probatorische Sitzungen“, statt. Hierbei wird gemeinsam überprüft ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob eine Verhaltenstherapie als zielführend für die vorhandene Problematik einzustufen ist. Im nächsten Schritt werden Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer gemeinsam besprochen und festgelegt.

4. Häufigkeit und Dauer

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach der Komplexität der Probleme und dem psychotherapeutischen Verlauf. Bezüglich der Frequenz und Dauer der Sitzungen werden gemeinsam individuelle Vereinbarungen getroffen, die der bestmöglichen Wirksamkeit angepasst werden. In der Regel erfolgt zunächst die Beantragung einer Kurzzeittherapie mit insgesamt 24 Stunden. Sollten weitere Stunden notwendig werden kann über ein Gutachterverfahren eine Umwandlung in eine Langzeittherapie erfolgen.

5. Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Ein Wechsel der Krankenversicherung sollte zeitnah mitgeteilt werden.
Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird geklärt ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungsberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Private Krankenversicherungen / Beihilfestellen übernehmen in der Regel (in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif) die Kosten einer Psychotherapie. Sie erhalten von mir eine Rechnung (basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die bei der privaten Krankenversicherung / Beihilfestelle zur Erstattung eingereicht wird.

Bitte klären Sie vorab eine Übernahme der Kosten und die Anzahl der Ihnen vertraglich zustehenden Therapiesitzungen.

Für Selbstzahler/innen im Bereich Psychotherapie orientiert sich das Honorar ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).